Espace Immobilienverwaltung
Häufig gestellte Fragen (FAQ’s)
Hier haben wir die wichtigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Antworten auf einige der wichtigsten Fragen rund um Ihre Wohnung, von Haustierhaltung über Kündigungen bis hin zur Nebenkostenabrechnung, finden Sie hier. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
An wen kann ich mich bei Problemen mit Nachbarn wenden?
Erstmals sollten Sie mit der betroffenen Person das Gespräch suchen. Oftmals kann so schon Schlichtung oder gar Behebung der Differenzen erreicht werden. Andernfalls halten Sie die konkreten Vorfälle möglichst genau schriftlich fest und wenden sich damit an die Verwaltung.
Muss ich Kleinteile bei Schäden selbst ersetzen?
Ja, der Mieter muss Kleinteile wie Backbleche, Filter beim Dampfabzug, Leuchtkörper oder Duschkopf auf eigene Kosten ersetzen.
Wie kann ich meine Nebenkosten prüfen?
Die detaillierte Nebenkostenabrechnung können Sie von der Verwaltung verlangen. Somit können Sie Verbrauch von Warmwasser, Heizung etc. kontrollieren.
Darf ich Kleintiere in der Wohnung halten?
Kleine Nager, Vögel und Zierfische sind in jedem Fall erlaubt. Dies gilt, solange die Tiere nicht in grosser Zahl gehalten werden und keinen Grund zu Reklamationen geben. Im Zweifelsfall sprechen Sie die Situation mit der Verwaltung ab.
Sind für ein Aquarium Eingriffe in die Bausubstanz nötig, ist in jedem Fall eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Bei Zierfischen sollten sich Mieter zudem bei einer Privathaftpflichtversicherung für allfällige Wasserschäden versichern.
Bei Katzen oder Hunden ist die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung unabdingbar. Vereinbarung Haustierhaltung
Was geschieht bei einem Verstoss gegen das Verbot von Haustieren in der Wohnung?
Das Verbot zu missachten, birgt das Risiko einer Kündigung. Dies gilt auch, wenn man ein Haustier ohne die im Mietvertrag vereinbarte Zustimmung des Vermieters hält. Vereinbarung Haustierhaltung
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Bei Wohnungen liegt die Kündigungsfrist mindestens bei drei und bei Geschäftslokalen bei sechs Monaten. Wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise auf den 30. September kündigen wollen, muss der eingeschriebene Brief spätestens am 30. Juni bei der Verwaltung eintreffen. Es gilt der Tag, an dem Ihr Schreiben bei der Verwaltung eintrifft oder bei der Post abholbereit ist. Eine Mietsache ist auf jedes Monatsende kündbar ausser auf den 31. Dezember.
Auf welchen Kündigungstermin endet das Mietverhältnis?
Der Kündigungstermin richtet sich grundsätzlich nach dem Mietvertrag.
Was ist eine Schlussrechnung?
Wenn die Wohnung bei Auszug Schäden zu Lasten des Mieters aufweist, oder noch offene Heiz- und Nebenkosten vorhanden sind, werden diese mit der Schlussrechnung beglichen.
Wie kann ich die Schlussrechnung kontrollieren?
Sie können von der Verwaltung eine detaillierte Abrechnung von Handwerkerrechnungen und Zahlungsnachweisen verlangen.
Wie kann ich die Verwaltung erreichen?
Formulare
Bei der Wohnungsübergabe sind in Ihrem Antrittsprotokoll/Schlüsselverzeichnis die Anzahl der erhaltenen Schlüssel inkl. Schlüsselnummer notiert.
Wenn Sie über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, können Sie der Versicherungsgesellschaft den Schaden melden. Denn in der Regel kommt die Versicherung für diese Ansprüche auf.
Downloads
Wärme ist ein wertvolles Gut. In diesem Bereich können Sie z.B. eine Checkliste rund ums richtige Heizen und Lüften downloaden. Aber auch eine Checkliste für den Umzug haben wir für Sie zusammengestellt. Fehlt Ihnen eine Checkliste? Dann stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.